Aktuelles

Tierkrankenversicherung im Vergleich

Sie haben bisher keine Tierkrankenversicherung und Überlegen eine abzuschließen? Mit der Eisbaumtabelle haben Sie einen unabhängigen und wissenschaftlichen Vergleich. Finden Sie Ihre passende Tierkrankenversicherung.




Kontaktzeiten und Terminvergabe

Liebe Hundebesitzer,

bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Sie können uns zur Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten telefonsich erreichen:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:30 Uhr
Telefon: 0381 8097299

Verkauf von Tierarzneimitteln/ Medikamentenabholung/ Futtermittel:

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr - 11.30 Uhr und 15.00 Uhr - 17.00 Uhr


Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Praxisteam



Antiparasitenmittel = tote Vogelbrut?

Leider haben Flöhe und Zecken durch die zunehmend warmen Winter das ganze Jahr über Saison. Deshalb versorgen viele Tierhalter ihre Lieblinge ganzjährig mit Antiparasitenmitteln. Dabei gibt es, besonders im Frühjahr/ Sommer zur Brutsaison der einheimischen Vögel, ein Problem: die ausgekämmten Tierhaare enthalten Reste der chemischen Wirkstoffe gegen Parasiten. Da sie von den Vogeleltern gern zum Auspolstern der Nester verwendet werden, können diese Medikamentenreste auf die unbefiederten Jungvögel übergehen und diese soweit schädigen, dass sie eingehen. Das trifft auch für im Wasser lebende Insekten zu. Deshalb ist es ganz wichtig, ausgekämmtes Fell IMMER mit dem Hausmüll zu entsorgen.



Notdienst

Liebe Tierbesitzer,

Den tierärztliche Bereitschaftsdienst können Sie in MV über eine zentrale Notrufnummer erreichen:

01805 84 37 36

Sie werden dann an eine Praxis in der Nähe Ihres Wohnortes weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Rufbereitschaft handelt, das bedeutet, dass Sie die Kollegen immer vorab kontaktieren müssen.

Die Tierklinik in Rostock bietet ebenfalls einen 24/7 Notdienst an.

Mitteilung über die Änderung des Arzneimittelgesetzes für Tierärzte

Liebe Tierhalter,

am 01.03.2018 trat eine Erneuerung des Arzneimittelgesetztes für Tierärzte in Kraft. Dabei wurden die Richtlinien für die Anwendung und Abgabe von Antibiotika verschärft. Das Zunehmen der Resistenzen auf bestimmte Antibiotika in der Medizin ist weiterhin bekannt und ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Medikamenten unabdingbar. Wir dürfen deshalb keine Antibiotika an Tierbesitzer abgeben, ohne die Tiere vorher untersucht zu haben. Es gibt aber fast immer unterstützende Mittel, die kein Antibiotikum enthalten und die man bis zum nächsten Tierarztbesuch anwenden kann. An die Tierbesitzer, deren Tiere antibiotikahaltige Arzneien verordnet bekommen haben, appellieren wir eindringlich, die vom Tierarzt verordneten Dosierungsvorgaben unbedingt einzuhalten und die Medikamentengabe nicht vorzeitig (z.B. bei Verbesserung des Allgemeinbefindens) abzubrechen. Nur so können wir verhindern, dass überlebende Bakterien eine Unempfindlichkeit gegen das Antibiotikum entwickeln. In einigen Fällen (z.B. bei einem Wechsel des Antibiotikums oder wenn bestimmte Wirkstoffe verwendet werden sollen) sind wir verpflichtet worden, eine bakteriologische Untersuchung mit einem Resistenztest im Labor anfertigen zu lassen. Diese Maßnahme ist für den Tierbesitzer mit zusätzlichen Kosten verbunden, sichert aber die Auswahl eines geeigneten Medikamentes.

Quelle: Deutsches Tierärzteblatt, April 2018, „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV), gültig ab 01.02.2018“

Ihr Praxisteam